#19580-2026

Beschreibung des Mangels

Die Anwohner der Hanns-Eisler Str. 30-46 können nur unter grosser Gefahr,die Strasse und Wege benutzen,warum wird diese Kreuzung(Bahricht,Heckenweg,H.-Eisler-Str.)nicht gestreut?!!Kinder müssen in die Schule,Anwohner zum Doc,zu Bus und Bahn,alles kreuzgefährlich!!!
Auch der Weg zum Bus in Ossmaritzer Str.+Kurt-Weill-Weg teilweise gefährlich glatt.Zwischenweg Ossmaritzer - H.-Eisler Str.überfroren.Hanns-Eisler Str.28-30 Gehweg überfroren.Das sind doch öffentliche Wege und Str.!Muss erst was passieren?Auch schlecht für Krankenwagen und Feuerwehr! DANKE aber für den restlichen Winterdienst!

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Gemeldet
Abteilung
Straßenreinigung
Geokoordinaten
50.8903725, 11.5814215

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#19580-2026" wurde gemeldet.

Kommentare

Auch wenn sie es noch einhundertmal posten, bleibt es falsch.

Gemeinden dürfen per Satzung Teile der Verkehrssicherungspflicht auf Anlieger übertragen. Aber: Die Hauptverantwortung für die Fahrbahn muss bei der Kommune bleiben.

Gerichtsurteile sagen: Die Räum- und Streupflicht der Fahrbahn gehört grundsätzlich zur hoheitlichen Aufgabe der Gemeinde.

Was Gemeinden nicht dürfen:
- Verpflichtung, die gesamte Fahrbahn zu räumen
- Räumen der Autospuren
- Streupflicht für den fließenden Verkehr
- Übertragung in Haupt- oder Durchgangsstraßen

In engen Sonderfällen dürfen Gemeinden Anlieger teilweise heranziehen, z. B.:
- Sehr schmale Straßen
- Keine Gehwege vorhanden
- Reine Anlieger- oder Spielstraßen
- Verkehrsberuhigte Bereiche

Dann kann verlangt werden:
- einen schmalen Streifen der Fahrbahn (oft ca. 1 m) für Fußgänger begehbar zu halten

Aber: Das dient nicht dem Autoverkehr, sondern ersetzt faktisch den fehlenden Gehweg.

rein aus Neugier: könnten sie die AZ von 3 dieser Gerichtsurteile nennen?

Darüber hinaus ist zu bezweifeln, dass ihre Ansicht / ihr Vorgehen zulässig ist.
Wenn in einer städtischen Satzung, die beschlossen wurde und rechtskräftig ist, eine Festsetzung getroffen wurde, mit der Sie als Betroffener nicht einverstanden sind, die Sie als falsch und rechtswidrig ansehen, stehen Ihnen die Wege der Verwaltungsgerichtsbarkeit offen.
Einfach hingehen und sagen "es gibt Urteile, die sagen ABC", um daraus abzuleiten, dass Sie die rechtskräftige Satzung einfach ignorieren können, dürfte nicht funktionieren.

btw: was sind eigentlich "Autospuren"? Dürfen da Motorräder fahren? Oder Fahrräder? Ich finde den Begriff gerade in keinem einschlägigen Regelwerk.

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