Beschreibung des Mangels
Der gesamte Verlauf des Saaleradweges bzw. der Fahrradstraße zw. Gärtnerei Talstein und Hausbrücke Kunitz wurde Stand heute Morgen noch nicht mal anteilig geräumt o. gestreut. Gleiches Bild im weiteren Verlauf stadtein- und auswärts. Laut §41(1) Straßenverkehrsgesetz gilt: "...Gemeinden obliegt es im Rahmen des Zumutbaren als öffentlich-rechtliche Pflicht, Straßen einschließlich Radwege innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten zu beleuchten, zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- oder Eisglätte zu bestreuen...". Bitte verweisen Sie diesmal auch nicht auf Winterdienstpläne der Stadt, die ganz offensichtlich gem. o.g. Regel ihren öffentlichen-rechtlichen Pflichten in größerem Umfang nicht gerecht wird. Vor allem Fußgänger und Radfahrer sind von Schnee und Eisglätte besonders betroffen! Ich bin auf die ersten Klagen von Verletzten gegen die Stadt gespannt.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenreinigung/Winterdienst
- Status
- Gemeldet
- Abteilung
- Straßenreinigung/Abfall -Verteiler
- Geokoordinaten
- 50.941402488798, 11.610134250065
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