Beschreibung des Mangels
Die B7 ist stadtauswärts mit dem Fahrrad fast durchgehend befahrbar. Am Fürstengraben und an der Straße des 17. Juni weist das Verkehrsschild 240 ("Kombinierter Fuß-/Radweg") darauf hin. Im weiteren Verlauf fehlt an der Humboldtstraße/Am Steiger ein entsprechendes Zeichen. Erst ab der Kreuzung Botzstraße gibt es wieder ein Verkehrsschild 239 ("Fußgänger") mit Ergänzungszeichen 1022-10 ("Radfahrer frei"), so dass die Radfahrer bis zu diesem Abschnitt auf der Bundesstraße fahren müssen. Ist diese Regelung wirklich so gewollt, oder ist hier lediglich ein Verkehrsschild (dass ich dort früher schon mal gesehen hatte) abhanden gekommen?
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Gemeldet
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.931972790229, 11.579845106313
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