#20433-2026

Beschreibung des Mangels

Wöllnitzer Straße nach der Einmündung der Straße Am Stadion, neben dem Parkplatz: Das beidseitige Parken sollte unterbunden werden, da hier keine Gewähr mehr besteht, dass größere Fahrzeuge passieren können.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.914200390477, 11.589836916752

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#20433-2026" wurde gemeldet.

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Der Status des Mangels "#20433-2026" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

Vielen Dank für den Hinweis. Wie schon in der Anmerkung formuliert ist das Parken an engen Stellen unzulässig. FD Mobilität

Kommentare

Der Gesetzgeber bietet dazu bereits seine Regelungen aus § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO.

Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ist das Halten an engen Stellen unzulässig. Die Rechtsprechung konkretisiert dies so, dass eine Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern verbleiben muss, damit Fahrzeuge (insbesondere Feuerwehr/Rettungsdienst) passieren können.