#20581-2026

Beschreibung des Mangels

Auf meinen ursprünglichen Mangel (#20535-2026) wurde mit einer falschen Behauptung geantwortet.

Ich hatte bemängelt, dass über die (zu dem Zeitpunkt offensichtlich bevorstehende) Sperrung an der markierten Stelle nicht informiert wurde. Als Antwort kam, dass die Sperrung im Kartenportal ist. Die in der Antwort beschriebene Sperrung ist jedoch die im Screenshot mit Z markierte Sperrung, eine lediglich halbseitige Sperrung die für Fußgänger unkritisch sein sollten.

Mir geht es jedoch um den Bereich, in den ich in der Karte den Pin gesetzt habe und den ich im Screenshot mit X markiert habe. Den Verbindungsweg zwischen Saalbahnhofstraße und Spitzweidenweg. Der ist inzwischen voll gesperrt, was einen 300m langen Umweg über den Spittelplatz nötig macht.
Es gibt jedoch immer noch keine Informationen über die Dauer der Vollsperrung. Bitte darüber informieren!

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.935503986814, 11.591983313492

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#20581-2026" wurde gemeldet.

Die Kommentarfunktion wurde deaktiviert.

Vielen Dank für den Hinweis. Gerne beantworte ich Ihre Frage, die Sperrung ist bis 29.05.2026 genehmigt. FD Mobilität

Der Status des Mangels "#20581-2026" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

Kommentare

Die Stadtwerke Jena haben zu Ihrem Anliegen eine umfangreiche Pressemitteilung herausgegeben, die in verkürzter Form auch über die Tagespresse und das Lokalfernsehen verbreitet wurde:
https://www.stadtwerke-jena.de/energie/privatkunden/news/detail/stadtwe…
https://www.jenatv.de/mediathek/83837/Fernwaermenetz_in_der_Saalbahnhof…

Zitat: "Gebaut wird im Bereich des Spitzweidenweges 20 bis Saalbahnhofstraße 36. Für die Dauer der Arbeiten ist der Gehweg zwischen Saalbahnhofstraße und Spitzweidenweg für Fußgänger und Radfahrende voll gesperrt, eine Umleitung über den Spitzweidenweg wird ausgeschildert." ... "Die Arbeiten sollen bis Anfang Juni abgeschlossen sein."

Baustellen selbst sind kein Mangel, insbesondere wenn sie auf einen Stadtratsbeschluß (hier: kommunale Wärmeplanung) zurückgehen. Auch ist der Mängelmelder eine freiwillige Leistung der Stadt, eine Informationspflicht hier besteht nicht.

Der obige Screenshot zeigt die verkehrsrechliche Anordnung (Wegfall von Parkflächen), die aus rechtlichen Gründen eine Woche vorher (30. März 2026) erfolgen muß. Offensichtlich haben sie die Ebene "Baumaßnahmen in Ausführung" nicht angezeigt, dort ist der gesamte von Ihnen mit "X" markierte Bereich schraffiert. Ebenfalls ist die von Ihnen nun zum zweiten mal angefragte Dauer (bis 1. Juni 2026) hinterlegt.

Ihr Ärger über diese Sperrung ist verständlich, aber wie Sie bereits im Eintrag #20535-2026 geschrieben haben können Sie sich auf die Nutzung der Alternativroute zum Bahnhof einstellen und entsprechend früher losgehen.

Die Freigabe eines halbseitigen Durchganges ist an baurechtliche Bestimmungen (u.A. Mindestdurchgangsbreite) gebunden die hier nicht gegeben sind, die Fernwärmeleitung liegt nun mal unter dem Gehweg bzw. der Straße.

Deswegen wurde die Pressemitteilung auch mit einem Foto dieses zu sperrenden Durchganges bebildert.