Beschreibung des Mangels
Der Weg von der Camburger Straße in Richtung Eisenbahnunterführung "Obi/Wertstoffhof" an der Tankstelle vorbei, wirft bei mir Fragen auf. Von Seite der Camburger Str steht ein Fussgängerschild, von Seite der Unterführung zur Camburger Str (beim Mülleimer) steht kein Schild. Radfahrer*innen benutzen den Weg in beide Richtungen. Was ist erlaubt und was nicht? Durch die Unterführung dürfen scheinbar die Radler*innen, aber meiner Meinung nach müssen sie dann über den Platz bei der Tankstelle und nicht auf den Fußweg fahren. Bitte Klarheit schaffen.
Dankeschön 🚴♀️🚶♀️
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.942404403136, 11.598084080998
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#20585-2026" wurde gemeldet.
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Vielen Dank für den Hinweis. Aktuell ist dieser Weg nicht offiziell für den Radverkehr geöffnet. Nur der durch Vorschriften gedeckte Personenkreis (Kinder bzw. Eltern) darf dort verkehren. Der Bereich wird jedoch in naher Zukunft komplett umgestaltet und steht dann sowohl Fußgängern als auch Radfahrern zur Verfügung. FD Mobilität
Der Status des Mangels "#20585-2026" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
Kommentare
Ist doch kein Mangel…
PermalinkIst doch kein Mangel.
Paragraph 1 der StVO und fertig.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 09.04.2026 - 12:12
äh - nein?
Permalinknach der Logik dürften Sie auch mit einem 40-Tonner auf dem Gehweg herumdüsen, so lange Sie Rücksicht nehmen.
Vielmehr wird mit der Meldung auf eine inkonsistente Beschilderung hingewiesen.
In der Unterführung ist die Fläche ein gemeinsamer Geh- und Radweg und die Fläche setzt sich westlich davon nahtlos fort.
Handelt es sich nun um einen Gehweg bis zur signalisierten Querung an der Camburger Straße?
Allein dass die Frage aufkommt, zeigt doch, dass die bestehende Regelung unklar ist. Wenn eine Regelung unklar ist (ist es ein Gehweg oder weiterhin ein Geh- und Radweg?), so sind klarstellende Verkehrszeichen anzubringen.
Derartige Klarstellungen sind besonders oft bei Gehwegen nötig. Denn eigentlich ergibt sich die Eigenschaft "Gehweg" schon aus der Gestaltung der Straße. Kaum ein Gehweg ist mit VZ.239 "Gehweg" beschildert. Aus gutem Grund: wir hätten einen endlosen Schilderwald.
Aber dort, wo die Regelung gerade nicht mehr eindeutig ist, wo z.B. ein Geh- und Radweg endet, ist es geboten, klarstellende Verkehrszeichen anzuordnen. In diesem Fall sollte in der Tat in Höhe der Drängelgitter zur Tanke ein VZ.239 für den Weg nach links abgehend angeordnet werden.
Anzunehmen ist eher, dass das Thema überhaupt nicht gelöst wird, weil man lieber Radverkehr auf schmalen Wegen duldet, als sachgerechte Lösungen (wie Trennung von Fuß- und Radverkehr!) zu verfolgen. Schade.
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Do., 09.04.2026 - 13:19
Antwort auf Ist doch kein Mangel… von Gast (nicht überprüft)
Und daran halten sich die…
PermalinkUnd daran halten sich die Radfahrenden?
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 09.04.2026 - 13:23
Antwort auf Ist doch kein Mangel… von Gast (nicht überprüft)