Beschreibung des Mangels
Details des Mangels
- Kategorie
- Müll
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
- Geokoordinaten
- 50.9248296, 11.5811444
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#20613-2026" wurde gemeldet.
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Der Status des Mangels "#20613-2026" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
Guten Tag, die Klärung dieser Angelegenheit liegt in der Zuständigkeit des Eigentümers oder der Eigentümerin der Fläche! Gemäß § 3 Abs. 9 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) ist der/die Grundstückseigentümer*in zeitgleich Besitzer*in des Abfalls. Der örtliche Entsorger (in Jena der Eigenbetrieb Kommunalservice Jena) ist gemäß § 3 Abs. 1 ThürAGKrWG (Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz) nicht verpflichtet, diesen Abfall zu beräumen. D. h., die Beräumung muss durch den/die Grundstückseigentümer*in selbst erfolgen oder er/sie beauftragt die Beräumung durch Dritte auf seine/ihre Kosten. Der Fall wird im Mängelmelder geschlossen. FD Kommunale Ordnung
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