#20807-2026

Beschreibung des Mangels

Hallo,
hier in der Saalbahnhofstr aus Richtung Lutherplatz kommend steht das VZ 254 am rechten Fahrbahnrand. Warum dürfen Radfahrende nur bis dorthin die Saalbahnhofstr benutzen? Einen benutzungspflichtigen Radweg den man dort enden lassen will gibt es nicht in dieser Straße.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.931481894467, 11.590378213865

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#20807-2026" wurde gemeldet.

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Vielen Dank für den Hinweis. Das Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) wird zeitnah entfernt. FD Mobilität

Der Status des Mangels "#20807-2026" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

Kommentare

Das Verkehrszeichen bedeutet ja auch nicht, dass ein Radweg endet. Das Durchfahren der Straße (mit dem Fahrrad) soll damit unterbunden werden, weil das Jemand so will und dem ist gefälligst Folge zu leisten. Strengstens verboten.

Dieses Schild wurde sicher von der Baufirma aufgestellt und durch den FD Mobilität nicht weiter kontrolliert. Den es gibt keinen Grund warum das Radfahren davor erlaubt ist und bis zur Kreuzung nicht mehr.

An dieser Straße gibt es einen gemeinsamen Fuß- und Radweg (also benutzungspflichtig für Radfahrer), weshalb diese zwei Schilder auf das Ende dieses Fuß-/Radwegs hinweisen, und sich nicht auf die Straße beziehen.