#3315-2020

Beschreibung des Mangels

Betrifft Mängelmeldung https://maengelmelder.jena.de/de/requests/2926-2020.

Warum reagiert das Mängelmelder-Team nicht auf den Kommentar, den ein Bürger auf Ihre Antwort erwidert hat? Bei der Beantwortung von gemeldeten Mängeln fällt mir auf, dass Sie die Meldungen zuweilen sehr schnell schließen und dabei oft recht nichtssagend, formal oder halbherzig antworten. M.E. sollte auch auf Erwiderungen reagiert werden, zumal im konkreten Fall eine konkrete Frage gestellt wurde.

Auch mich würde interessieren, welchen Umweg Sie meinen und warum die vorgeschlagene Lösung nicht umsetzbar sein soll.

Ist ein provisorischer Fußgängerüberweg ohne abgesenkten Bord nicht besser als gar kein Überweg?

Das Überschreiten der Fahrbahn an dieser Stelle ist generell ziemlich gefährlich. Besonders aus Richtung Autobahn kommende Fahrzeuge kommen häufig mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit an und ignorieren den Fußgängerüberweg (als es noch einer war). Die zuständigen Behörden sollten hier sowohl Geschwindigkeit als auch Fußgängerüberweg (wenn es wieder einer ist) regelmäßig (damit meine ich nicht nur jedes Jahr zu Ostern und Weihnachten) kontrollieren. Freilich ist aktuell weniger Verkehr, aber die Gefahrensituation nimmt mit den irgendwann eintretenden Lockerungen der aktuellen Beschränkungen wieder zu.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.884130156581, 11.596482843133

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für Ihre Meinungsäußerung. Der Mängelmelder wurde konzipiert, um auf Mängel aufmerksam zu machen und diese Mängel möglichst schnell zu beseitigen.

Dieses Medium ist nicht dafür gedacht, ausufernde Erörterungen vorzunehmen oder Erklärungen/ Gutachten abzuliefern. Dafür sind auch die Bearbeitungskapazitäten bei der Stadtverwaltung nicht ausgelegt. Die Arbeitszeit ist besser investiert, die Sachverhalte zu prüfen und tatsächliche Mängel zu beseitigen.

Wenn informiert wird das die Bedingungen für eine Verlegung eines Überweges nicht gegeben sind, dann entspricht das der aktuellen Rechtslage. Würde beispielsweise ein Überweg angelegt obwohl der Bordstein nicht abgesenkt ist, dann gibt es (über den Mängelmälder oder sonstige Kanäle) berechtigte Kritiken, dass nicht barrierefrei gestaltet wird.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #3407-2020, die neue ID ist: #3315-2020.

Kommentare

Das Kernproblem ist ja, dass der eigentliche Mangel überhaupt nicht beseitigt wurde:
Der Gehweg und auch der Fußgängerüberweg sind nicht etwa gesperrt, weil sie kaputt wären, sondern weil vom Gebäude vier Meter daneben Fassadenteile abbröckeln.
Dort passiert aber seit über einem Jahr nichts, obwohl man längst auf Kosten des Immobilienbesitzers ein Gerüst oder ein Netz hätte anbringen können, welches verhindert, dass abfallende Fassadenteile bis auf den Gehweg fallen können. Auch die in der alten Mängelmeldung genannte Überbauung des Gehwegs oder eines Teils davon wäre eine echte Lösung.
Stattdessen fragt man sich als von der Sperrung betroffener Nutzer der Straße bzw. des Gehwegs natürlich schon, ob die Duldung dieser langfristigen Untätigkeit der Tatsache geschuldet ist, dass es sich um ein Behördengebäude handelt.

Im Übrigen sehe ich es wie der Melder dieses Mangels, dass die Gefahr nicht wirklich gebannt, sondern bestenfalls verlagert wurde. Konnte man die Straße früher einigermaßen am Fußgängerüberweg sicher überqueren, stolpert man jetzt über die Grünstreifen und hohe Bordsteine oder versucht sein Glück in den Kreuzungsbereichen, wo man besser alle Straßen im Blick behält, da die wenigsten Abbieger ihre Wartepflicht gegenüber Fußgänger wahrnehmen.

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