#4392-2020

Beschreibung des Mangels

Fehlende Möglichkeit zum Überwechseln vom benutzungspflichtigen Radweg im Seitenraum auf die Fahrbahn in Richtung Göschwitz an der Einmündung der Göschwitzer Straße.
Zum Erreichen der Fahrbahn muss in gefährlicher Weise eine 20cm hohe Bordsteinkante und anschließend die Rechtsabbiegerspur der B88 überwunden werden.
Bitte prüfen Sie, ob die Benutzungspflicht bereits an der markierten Stelle aufgehoben werden kann, um ein sicheres Einordnen auf die geradeaus führende Fahrbahn zu ermöglichen.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.873621995483, 11.596401929855

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Das Problem ist bekannt und soll in einer der nächsten Sitzungen des Beirat Radverkehr besprochen werden. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4484-2020, die neue ID ist: #4392-2020.

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