#4404-2020

Beschreibung des Mangels

Ungesichertes Radwegende:
Aufgrund der Beschilderung durch Zeichen 240 am Arbeitsamt ist Radfahrern das Befahren der Geradeaus-Spur auf der Fahrbahn der "Stadtrodaer Straße" in Richtung "Fischergasse" verboten. Folgt man jedoch dem benutzungspflichtigen Radweg im Seitenraum mit dem selben Ziel, steht man an der Querung der Straße "Am Eisenbahndamm" vor einer reinen Fußgängerampel, deren Mittelinsel obendrein zu schmal zum sicheren Aufstellen mit einem Fahrrad ist. Man ist also gezwungen, sich mitten in der Kreuzung irgendwo in den fließenden Verkehr einzuordnen, wenn man weiter Richtung Norden in den Innenstadt möchte.

Vor dem Hintergrund, dass gegenwärtig das Rechtsabbiegen in die Landfeste nicht möglich ist, stellt sich die Frage, wo man den Radweg überhaupt wieder verlassen kann, nachdem man seiner angeordneten Benutzungspflicht nachgekommen ist.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.926041612638, 11.590865850449

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Bitte melden Sie keine Mängel doppelt. Vielen Dank! Der Mangel wird unter #4490-2020 bearbeitet. Kommentare und Anmerkungen zum Mangel platzieren Sie bitte direkt darunter.

Ihr Mängelmelder-Team

Vielen Dank für den Hinweis. Ab morgen können Sie wieder über die Landfeste Ziele im Norden und Osten erreichen. Sofern Sie Ziele in der Innenstadt erreichen wollen, nutzen Sie hierzu bitte die Paradiesbrücke und Paradiesstraße.FD Mobiltät

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4496-2020, die neue ID ist: #4404-2020.

Kommentare

Warum sollte man das Fahrrad über irgendwelche Gehwege schieben, wenn daneben eine 1A Straße ist?
Wer rechts einen Radweg anordnet, muss halt dafür sorgen, dass der auch irgendwo hinführt und nicht einfach als unangekündigte Sackgasse endet.

Kann es sein, dass Sie die Meldung mit den hier im Mängelmelder wiederholt und zu Recht monierten Problemen des Radfahrens in der Friedrich-Engels-Straße und abbiegend ins Camsdorfer Ufer verwechseln?

Im hier gemeldeten Abschnitt (Stadtrodaer Straße in Richtung Fischergasse) besteht das offensichtliche Problem, dass man mit dem Fahrrad nicht legal weiterkommt.
Die Aussage "das Rad zu schieben" ist nun in der Tat etwas kurz gesprungen. Es ist eine korrekte Beschilderung anzuordnen oder die Kreuzung entsprechend auszustatten.

Gegenwärtig besteht die einzig sichere Möglichkeit von der Agentur für Arbeit in die Fischergasse und weiter in den Löbdergraben zu fahren darin, das Ganze auf der Fahrbahn der Stadtrodaer Straße zu tun.

Vielleicht verstehe ich das als Autofahrer nicht, aber Radfahrer dürfen doch auch Straßen benutzen?
Wo ist das Problem? Wenn Radwege enden geht´s halt auf der Straße weiter.
Radwege werden doch ständig erweitert und ausgebaut, aber bis morgen werden eure Foderungen sicherlich nicht durchgesetzt sein.

Auch als Autofahrer sollte Ihnen bekannt sein, dass sich aus der Anordnung eines benutzungspflichtigen Radwegs im Seitenraum ein Benutzungsverbot der Fahrbahn für den Radverkehr ergibt.
Der Wechsel auf die Fahrbahn ist im konkreten Fall nur unter Gefährdung möglich, da dies nach dem Abzweig zur Landfeste nur durch die ungesicherte Querung der Rechtsabbiegerspur zum Erreichen der Geradeausspur möglich ist. Auch erfolgt dies in einer Grauzone, da der Radweg im Bereich der Brücke nicht per Beschilderung beendet wird und folglich der Seitenraum benutzungspflichtig bleibt.
Die folgende Straßenquerung ist nur mit Lichtzeichen für zu Fuß Gehende ausgestattet, die gemäß §37 StVO, Absatz (2) keine Geltung für den Radverkehr besitzen. Die Lichtzeichen für den Fahrverkehr sind an dieser Stelle für Radfahrer nicht mehr zu erkennen, allerdings würden diese aber auch zu einem gefährlichen Konflikt mit dem rechtsabbiegenden Verkehr führen. Der nachfolgende Gehweg ist für Radfahrer nicht freigegeben; folglich müssen sich Radfahrer dann einen ungesicherten Weg auf die Fahrbahn suchen.

Bis morgen ausgebaut braucht an dieser Stelle übrigens gar nichts werden, sondern lediglich die Benutzungspflicht in eine Freigabe des Seitensraums umgewandelt werden, damit geradeaus fahrende Radfahrer legal die Fahrbahn befahren dürfen, so wie alle anderen Fahrzeuge dies auch tun.

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