Beschreibung des Mangels
Kann der Bauzaun in Bildmitte entfernt werden? An dieser Stelle ist der kombinierte Fuss-/Radweg sowieso schon durch den Verteilerkasten rechts und den Ampelmast links eingeengt. Außerdem ist der Zaun (da man auf die Schmalseite schaut) bei Dunkelheit kaum zu erkennen und stellt insbesondere für Radfahrer eine Gefahr da, weil man leicht mit dem Lenker daran hängen bleiben kann.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Brücken/Treppen/Stützbauwerke
- Geokoordinaten
- 50.951549689538, 11.612454950809
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Sehr geehrter Mangelmelder,
für Ihre Nachricht danken wir Ihnen. Der von Ihnen angesprochene Bauzaun sichert das an den Rad-Gehweg angrenzende Grundstück. Sobald der Zaun errichtet ist, kann die provisorische Grundstückseinfriedung entfernt werden.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4627-2020, die neue ID ist: #4535-2020.
Kommentare
Warum muss eine…
PermalinkWarum muss eine provisorische Grundstückseinfriedung derart weit in die Fläche des öffentlichen Weges hineinragen? Warum wird der Hinweis auf die schlechte Sichtbarkeit und die sich daraus ergebende Gefährdung kommentarlos übergangen?
Weiterhin steht das im Bild vorderste Zaunfeld mangels Sockel am äußersten Pfosten sehr instabil und neigt sich bereits in Richtung des benutzungspflichtigen Radwegs, sodass sich die Gefährdung mit jeder Sturmböe noch vergrößern kann.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 02.11.2020 - 12:00
Gefahrenstelle
PermalinkSehr geehrter Mangelmelder,
Ihr Hinweis auf eine mögliche Gefahrenstelle wurde nicht übergangen. Wir haben veranlasst, dass der Zaun etwas zurückversetzt wurde. Bis zur Fertigstellung der Grundstückseinfriedung bitten wir Sie, diesen Bereich entsprechend aufmerksam und rücksichtsvoll zur Vermeidung möglicher Gefahrensituationen zu nutzen.
Bei aufmerksamer Nutzung dieses Rad-Gehwegbereiches besteht bei gebotener gegenseitiger Rücksichtnahme für alle Verkehrsteilnehmer keine Gefahr, sowohl für Radfahrende als auch Fußgehende.
Wir gehen davon aus, dass die Grundstückseinfriedung kurzfristig erfolgt und bitten für die sich daraus ergebende Einschränkung in diesem Bereich um Verständnis.
Gespeichert von Kommunalservice Jena (nicht überprüft) am Di., 03.11.2020 - 15:12
Antwort auf Warum muss eine… von Gast (nicht überprüft)