Beschreibung des Mangels
Wenn man den Radweg an der Camburger Straße stadtauswärts fährt, so endet dieser an der Kreuzung Scharnhorststraße. Radfahrer, die den Gehweg benutzen, um weiter stadtauswärts zu fahren, geraten hier in Konflikt mit Fußgängern, da der Gehweg zu schmal ist. Wenn es gedacht ist, dass Radfahrer die Straßenseite wechseln sollen, um den Radweg auf der linken Seite stadtauswärts zu fahren, sollte das an der Ampel entsprechend beschildert werden. Ist die Verlängerung des Radwegs geplant, so dass man die Seite nicht wechseln muss?
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.940562098794, 11.593735814095
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Vielen Dank für den Hinweis. Der Radfahrer der in Richtung stadtauswärts unterwegs ist, darf entweder auf der Fahrbahn oder auf dem linksseitig freigegebenen Geh/ Radweg fahren. Es ist geplant den stadtauswärts gelegene Fußweg der momentan von der Einmündung Scharnhorststraße bis ca. auf Höhe Tankstelle "Jet" noch zu schmal ist, bei einem grundhaften Ausbau zu verbreitern, sodass der Radverkehr diesen dann befahren kann. Wann dies umgesetzt wird, können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sagen.FD Mobilität.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4703-2020, die neue ID ist: #4611-2020.
Kommentare
Ihr Kommentar wurde entfernt…
PermalinkIhr Kommentar wurde entfernt. Bitte beachten Sie unsere Regeln hinsichtlich Respekt und Sachlichkeit. Vielen Dank! Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 10.11.2020 - 09:47
Wäre es möglich, die…
PermalinkWäre es möglich, die irreführende und geradewegs auf den Gehweg leitende, rote Furt zu entfernen oder zumindest so abzuändern, dass ein "Arm" auf die Fahrbahn geleitet wird?
Derzeit wird man als Radfahrer für gewöhnlich angehupt, wenn man geradeaus über die Kreuzung auf der Fahrbahn fährt und sich nicht an den ehemaligen Zick-zack-Kurs hält, der Kraftfahrern vor Abordnung der linksseitigen Benutzungspflicht das alleinige Benutzungsrecht der Fahrbahn sicherte.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 10.11.2020 - 12:09