Beschreibung des Mangels
Hallo,
ich möchte einen Mangel an Verständnis der StVO durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes melden. Anscheinend ist es immer wichtiger ein Knöllchen zu verteilen, als darauf zu achten nicht selbst verkehrswidrig zu "Parken". Um einen Transporter, der in der Mühlenstraße (50m unterhalb der Kreuzung Hermann-Löns-Str.) offensichtlich im Halteverbot stand ein Knöllchen zu verpassen, haben die Kollegen vom Ordnungsamt kurzerhand selbst rechtswidrig" direkt auf der Straße "geparkt". Beim nächsten Mal werde ich entsprechend ein Beweisfoto machen, damit Sie Ihre Angestellten darauf hinweisen/abmahnen können. Wenn ich mich noch recht entsinne, war das Kennzeichen J-xxxx (Renault Zoe Elektrofahrzeug).
MfG
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsüberwachung
- Geokoordinaten
- 50.915152162161, 11.571111381054
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Sehr geehrter Melder,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Die Kollegen des Außendienstes der Verkehrsüberwachung waren gestern dienstlich in der Mühlenstraße unterwegs. In dem von Ihnen genannten Bereich ist ein eingeschränktes Haltverbot durch das Verkehrszeichen 286, gem. § 41, Abs. 1, Anlage 2, Nr. 63 StVO angeordnet. Zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit haben die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung eine gültige Ausnahmegenehmigung in den jeweiligen Fahrzeugen ausliegen, die ihnen das Parken entgegen dem Verkehrszeichen 286 erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verkehrsüberwachung
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4722-2020, die neue ID ist: #4630-2020.
Kommentare
Schonmal was von…
PermalinkSchonmal was von Sondergenehmigung gehört? Liegt in jedem Fahrzeug und darf im Zusammenhang zu diesen Fall auch genutzt werden. Außerdem haben die Sicherlich nicht die Strasser blockiert. Wenn man sonst nix zu tun hat....
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 12.11.2020 - 13:40
Schonmal was von... Text richtig durchlesen gehört?
PermalinkDie Polizei hat ebenfalls Sondergenehmigungen und darf dies auch nicht bei Lust und Laune benutzen. Zumal das Fahrzeug der Stadt gute 10 Meter weiter unten auf einem "freien" Parkplatz hätte parken können. Dies würde den Kollegen der Stadt ungefähr 5 Meter mehr Bewegung abverlangen, aber man würde nicht den fließenden Straßenverkehr behindern (was somit zu vermeiden war). Und zu der Aussage, dass die Kollegen die "Straße" sicherlich nicht blockiert haben, kann ich definitiv zustimmen. Diesen Blödsinn habe ich aber mit keiner Silbe erwähnt, sondern nur gesagt, dass sie AUF der "Straße" parken. Die Kollegen der Stadt sind definitiv nicht so ignorant und sperren die ganze Straße ab, um ein Knöllchen zu verteilen...
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 13.11.2020 - 15:55
Antwort auf Schonmal was von… von Gast (nicht überprüft)