Beschreibung des Mangels
Das die WGs nicht überall zugleich sein können leuchtet in der aktuellen Situation ein. Nicht einleuchtend ist, dass vor vielen privaten Grundstücken fast durchgängig NICHT BERÄUMT ist. Ist das Ordnungsamt nur für die Knöllchenvergabe zuständig? Warum werden die Grundstückseigentümer nicht zur Räumung verpflichtet - und warum wird dies nicht durch das OA kontrolliert und sanktioniert? Bei Parkverstößen geht das doch auch!
Auch wenn Vergleiche zur DDR eher weniger gewünscht werden: Da kam um 6.30 Uhr der ABV und mahnte dies bei Strafandrohung an.
Ich bin schwerbehindert und traue mich seit Tagen nicht raus!
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
- Geokoordinaten
- 50.928611130631, 11.586091350764
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Die Mitarbeiter des Zentralen Ermittlungs- und Vollzugsdienst sind regelmäßig im Einsatz um Störungen und Gefahren, die unter anderem durch die starken Schneefälle entstanden sind, abzuwehren. In diesem Zusammenhang werden auch die Eigentümer aufgefordert ihren Räum- und Streupflichten gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Jena nachzukommen.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #5221-2021, die neue ID ist: #5129-2021.
Kommentare
Räum + Streupflicht
PermalinkLeider sieht man wenig Erfolg. Wenn nicht sanktioniert wird, kann sich der ZEVD die Wege sparen.
Gespeichert von Arnulf Langguth (nicht überprüft) am Mo., 15.02.2021 - 15:42