#6290-2021

Beschreibung des Mangels

Kann die städtische Verkehrsüberwachung dagegen etwas machen oder muss extra noch ein Schild "Nur für Fahrräder" aufgestellt werden?

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsüberwachung
Geokoordinaten
50.931339994348, 11.58857524395

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrter Melder,

auch ein Schild würde an der Tatsache nicht ändern, dass die Verkehrsüberwachung hier nicht tätig werden würde, wenn dort ein Motorrad abgestellt wird oder ist, da die StVO ein vergleichbares Schild, zum Parken/ Abstellen von Fahrrädern im Straßenraum, nicht kennt. Grundsätzlich gilt: Für Fahrräder gibt es keine Parkverbote. Sie dürfen sowohl am Straßenrand als auch auf Gehwegen abgestellt werden. Parken sie am Straßenrand, müssen sie bei Dunkelheit beleuchtet werden. In Fußgängerbereichen dürfen die abgestellten Räder niemanden behindern. Die Aufstellung des Zusatzzeichens 1022-10 (Radfahrer frei) der StVO, ohne Hauptzeichen, ist nach der VwV-StVO explizit für die Einräumung eines Benutzungsrechts für Fahrräder vorgesehen. Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei” erlaubt es Radfahrern Straßen und Wege zu befahren, die ansonsten für den Radverkehr gesperrt wären (Benutzungsrecht).

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Verkehrsüberwachung

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #6392-2021, die neue ID ist: #6290-2021.

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