#6588-2021

Beschreibung des Mangels

Im Burgweg auf Höhe Hausbergstrasse und Ziegenhainer Str. wären Zebrastreifen wünschenswert, da hier häufig Kinder auf dem Schulweg die Straße überqueren müssen und es keine Zebrastreifen gibt. Ebenfalls sollte hier öfters mal die Geschwindigkeit kontrolliert werden.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.8899899, 11.5959976

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Der Gesetzgeber untersagt   den Straßenverkehrsbehörden, zur Vorbeugung von Verkehrsunfällen  auf Verdacht hin Verkehrsanordnungen zu treffen.  Er erteilt den Straßenverkehrsbehörden vielmehr den Auftrag, erkannte Verkehrsunfallschwerpunkte oder konkrete Gefahrenlagen zu beseitigen, die das allgemeine Maß der Verkehrsgefährdung erheblich überschreiten. An der Ziegenhainer Str. bzw. Hausbergstr.  gibt es keinen   Vrkehrsunfallschwerpunkt oder eine konkrete Gefahrenlage, die das allgemeine Maß der Verkehrsgefährdung erheblich überschreitet.

Was auch wenig bekannt ist:

Der Vertrauensgrundsatz, der als Rechtsprinzip  im Straßenverkehr allgemein besagt, dass  man sich  grundsätzlich auf das richtige Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen kann, gilt an Fußgängerüberwegen nicht.  Der Überwegbenutzer darf sich also nicht bedingungslos darauf verlassen, dass ihm der sich annähernde Fahrzeugführer den Vorrang einräumen wird. Das ist einem Schulkind wohl schwer zu vermitteln, dem beigebracht wird, ein Fußgängerüberweg sei siche, der Autofahrer habe hier anzuhalten...

FD Mobiliät

 

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #6690-2021, die neue ID ist: #6588-2021.

Kommentare

Ihr Kommentar wurde entferrnt, da dieses nicht sachdienlich war. Ihr Mängelmelder-Team

Warum werden in Jena an zahlreichen Stellen durch die Anordnung von Radwegebenutzungspflichten Fahrverbote auf der Fahrbahn angeordnet, ohne dass es dafür einen Anlass gegeben hätte, wenn vorbeugende Maßnahmen laut der obigen Ausführungen doch nicht erlaubt sind?

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