Beschreibung des Mangels
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsleiteinrichtungen, Parkraum, Graffitientfernung
- Geokoordinaten
- 50.935047031725, 11.597878457117
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Vielen Dank für den Hinweis. 5 m vor dem Fußgängerüberweg (FGÜ) darf nicht geparkt werden, da ein gesetzliches Haltverbot besteht. Ansonsen befindet sich dieser FGÜ in einer Tempo 30 Zone. Die Ausdehnung des Haltverbotes ist unser Sicht nicht notwendig. FD Mobilität
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #6977-2021, die neue ID ist: #6873-2021.
Kommentare
Keine Rücksicht auf Kinder
PermalinkVielen Dank für Ihre Antwort. Auch ich kenne die gesetzliche Lage. Jedoch könnten Sie mir bitte doch noch erklären wie ein Kind den Fußgängerüberweg sicher überqueren soll, wenn es herankommende Fahrzeuge nicht sieht und die Fahrer deren das Kind nicht. Am Grieß sind genug Parkplätze verfügbar. Eines Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots sollte daher überdacht werden. Keiner will, dass ein weiteres Kind verletzt wird weil die Stadt den Autos mehr Raum einräumt als den Kindern.
Gespeichert von Stefan Recknagel (nicht überprüft) am Mo., 15.11.2021 - 20:18