#6873-2021

Beschreibung des Mangels

Der FußgängerüberWeg ist für Autofahrer nicht einzusehen, aufgrund der parkenden Fahrzeuge vor dem FußgängerüberWeg. Hier sollte ein Halteverbot großzügig vor dem Fußgängerüberweg eingeplant sein. Wieder mal eine Gefahrenzone insbesondere für Kinder.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsleiteinrichtungen, Parkraum, Graffitientfernung
Geokoordinaten
50.935047031725, 11.597878457117

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. 5 m vor dem Fußgängerüberweg (FGÜ) darf nicht geparkt werden, da ein gesetzliches Haltverbot besteht. Ansonsen befindet sich dieser FGÜ in einer Tempo 30 Zone. Die Ausdehnung des Haltverbotes ist unser Sicht nicht notwendig. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #6977-2021, die neue ID ist: #6873-2021.

Kommentare

Vielen Dank für Ihre Antwort. Auch ich kenne die gesetzliche Lage. Jedoch könnten Sie mir bitte doch noch erklären wie ein Kind den Fußgängerüberweg sicher überqueren soll, wenn es herankommende Fahrzeuge nicht sieht und die Fahrer deren das Kind nicht. Am Grieß sind genug Parkplätze verfügbar. Eines Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots sollte daher überdacht werden. Keiner will, dass ein weiteres Kind verletzt wird weil die Stadt den Autos mehr Raum einräumt als den Kindern.

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