Beschreibung des Mangels
Schon seit mehreren Monaten steht ein abgekoppelter Wohnwagen auf ein und demselben Parkplatz ohne bewegt zu werden. Theroretisch dürfte dieser nur 2 Wochen dort stehen. Besitzer dürfte relativ leicht auszumachen sein, da ein "Zu Verkaufen"-Schild an dem Wohnwagen angebracht ist. Bitte überprüfen, da freie Parkplätze an dieser Stelle oftmals sehr rar sind.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsüberwachung
- Geokoordinaten
- 50.914845742233, 11.575933456388
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Sehr geehrter Melder,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Gemäß § 12, Abs 3b StVO dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als 2 Wochen geparkt werden. Diese Zwei-Wochen-Frist wird natürlich auch dann nicht unterbrochen, wenn der Anhänger bewegt wird und diese kurze Fahrt lediglich dem Zweck dient ihn anschließend wieder an der selben Stelle zu parken. Diese Frist kann nur unterbrochen werden, wenn andere eine reelle Chance haben, auf der bisher genutzten Parkfläche zu parken.
Allerdings gestaltet sich die Kontrolle eines solchen geparkten Anhängers schwierig. Hierzu werden in der Regel die Ventilstände des betroffenen Anhängers dokumentiert. Sobald eine Änderung dieser Ventilstände auftritt, ist davon auszugehen, dass der Anhänger bewegt wurde. Für welchen Zeitraum und für welche Strecke der Anhänger bewegt wurde lässt sich durch uns nicht endgültig prüfen. Ebenso ist eine dauerhafte/ permanente Kontrolle von geparkten Anhängern durch uns nicht möglich. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Anhänger bei geänderten Ventilstellungen auch bewegt wurde. und die 2-Wochen-Frist damit unterbrochen ist.
Wir werden weiterhin den benannten Bereich kontrollieren und ordnungswidriges Verhalten dokumentieren und ahnden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verkehrsüberwachung
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #7683-2022, die neue ID ist: #7573-2022.
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