#1392-2019

Beschreibung des Mangels

Unzulässige Anordnung von getrennten Rad- und Gehwegen durch Zeichen 241:
Gemäß der Auskunft der zuständigen Radverkehrskoordinatorin Ulrike Zimmermann kann ein Weg mit nur 1,5m Breite (grauer Streifen des hiesigen Weges) kein Gehweg neben einem Radweg sein.
(siehe Artikel "Rot und grau – aber als Geh-Radweg mau!", erschienen in der TLZ-Ausgabe vom 14. März 2019 bzw. https://jena.otz.de/web/jena/startseite/detail/-/specific/Goeschwitz-Ro…)

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsleiteinrichtungen, Parkraum, Graffitientfernung
Geokoordinaten
50.895717559142, 11.58315718174

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Danke für den Hinweis, das Verkerhszeichen wird demnächst gegen des Zeichen "Gemeinsamer Rad-Gehweg" ersetzt.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #1466-2019, die neue ID ist: #1392-2019.

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