#1406-2019

Beschreibung des Mangels

Unzulässige Anordnung aufgrund fehlender Querungsmöglichkeit und Gefährdung durch linksseitige Radverkehrsführung:
Die Querung der Sperrfläche ist unzulässig. Die Querung durchgezogener Linien als Fahrstreifenbegrenzung ist unzulässig.
Daraus ergibt sich Hinfälligkeit der Beschilderung.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4; Randnummer 36:
"Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen."

Weiterhin ergeben sich aus der Anordnung zahlreiche vermeidbare Gefahrenstellen:
* erhebliches Gefälle >6% = stark erhöhtes Tempo des Radverkehrs -> gemeinsame Nutzung des Weges durch Fußgänger und Radfahrer generell verantwortungslos
* unebener Belag -> die Flanken der Absenkungen für die verschiedenen Zufahrten sind sehr steil und vor allem bei Dunkelheit kaum zu erkennen
* Einmündung diverser, unübersichtlicher Zufahrten:
_Am Katzenstein -> Radverkehr kaum im Verkehrsspiegel zu erkennen
_Anliegerzufahrt südlich von Hausnummer 85 -> wird von Radfahrern mit maximalem Tempo passiert
_Victor-Goerttler-Straße -> extrem unübersichtliche Verkehrsführung -> Radverkehr muss mit Sonderzeichen vor eigentlich wartepflichtiger "Ausfahrt" gewarnt werden
_zwei Ein-/Ausfahrten einer Tankstelle, deren Sichtachsen häufig eingeschränkt sind und an denen häufig abgelenkte PKW-Fahrer den Radweg queren

Bitte entfernen Sie die Zeichen 240 unter Beibehaltung der vorherigen Zeichen 239 plus Zusatzzeichen 1022-10, damit Radfahrer, die sich auf der Straße unsicher fühlen, weiterhin auf dem Gehweg fahren können, während es anderen erlaubt bleibt, auf der sehr übersichtlichen Straße sicher und schnell ihr Ziel zu erreichen.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsleiteinrichtungen, Parkraum, Graffitientfernung
Geokoordinaten
50.891413523057, 11.585184931755

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Danke für den Hinweis. Das Verkehrszeichen "Gemeinsamer rad-Gehweg" wird demnächst durch das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" ersetzt. damit kann der stadtauswärtig -linke Weg von Radfahrern benutzt werden. Radfahrer dürfen dann aber auch weiter auf der Rudolstädter Straße fahren.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #1480-2019, die neue ID ist: #1406-2019.

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