#1599-2019

Beschreibung des Mangels

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ob dies ein Fall für den Mängelmelder ist, weiß ich nicht.
Seit Jahren beobachte ich, dass der Parkplatz schrödinger Straße beim Seniorenheim Hahnengrund mehr und mehr von Wohnmobilen zugeparkt wird. Dauerhaft. Nicht temporär. Vor 10 Jahren war der obere Parkplatz halb voll mit Wohnmobilen. Mittlerweile ist der Obere komplett belegt. Jetzt wird der mittlere Parkplatz nach und nach auch noch als Dauerabstellplatz benutzt. Anwohner und Mitarbeiter des Seniorenheimes Schrödinger Straße werden bald keinen Parkplatz mehr finden, weil Wohnmobilbesitzer diesen als Dauerparkplatz benutzen.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Sonstiges
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsüberwachung
Geokoordinaten
50.902660700912, 11.570840477943

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrte Melderin,

Ihre Anfrage wird bearbeitet.

Sehr geehrte Mängelmelderin,

die Verkehrsüberwachung kontrolliert in diesem Bereich regelmäßig die Parksituation, auch die abgestellten Wohnmobile/ Wohnwagen.

Überall dort, wo die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Parken erlaubt, darf auch ein Wohnmobil/ Wohnwagen abgestellt werden – also auch auf einem normalen Parkplatz. Wohnmobile dürfen in der Regel grundsätzlich unbegrenzt lange auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden, solange sie zugelassen sind. Wohnwagen/ Wohnanhänger können für die Dauer von zwei Wochen abgestellt werden und müssen dann bewegt werden.

Leider ist festzustellen, dass unsere Kontrollen wenig Einfluss auf diese Parksituation hat. Die Besitzer/ Eigentümer haben Ihre Wohnwagen in regelmäßigen Abständen in diesem Bereich "umgeparkt". Dazu reicht bereits eine kurze Fahrt um den "Block" aus, um sich wieder auf den gleichen Parkplatz stellen zu können. Im Ergebnis sind damit weiterhin die Parkflächen mit den Wohnwagen belegt.

Die Situation ist der Verkehrsbehörde bereits mitgeteilt worden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Mängelmelder hierzu keine weiteren Informationnen geben kann. Für weitere Fragen zu diesem Thema können Sie sich aber gern an die Verkehrsorganisation der Stadt Jena wenden.

Ihre Verkehrsüberwachung

 

 

Sehr geehrte Mängelmelderin,

vielen Dank für den Hinweis auf den eingeschlichenen Fehler. Dieser wurde behoben.

Ihre Verkehrsüberwachung

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #1674-2019, die neue ID ist: #1599-2019.

Kommentare

Der Satz der Antwort von Verkehrsüberwachung macht mich nachdenklich:
"Wohnmobile dürfen in der Regel grundsätzlich unbegrenzt lange auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden, solange sie zugelassen sind. Wohnmobile können für die Dauer von zwei Wochen abgestellt werden und müssen dann bewegt werden."

Es ist wohl gemeint daß für Wohnanhänger die Zwei-Wochen-Regel gilt. Als Tip für die Verkehrsbehörde: Einfach mal abends vorbeischauen ob da illegales Campieren stattfindet.

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