Beschreibung des Mangels
Warum patrouilliert die Polizei nicht in Neulobeda, um die Verbrecher daran zu hindern, Böller und Knallkörper in Wohngebieten zu zünden? Denn das ist zu sehr laut, störend und ungesund!
Das ist auch sehr schlimm und ungesund für die in der freien Natur lebenden Tiere.
Außerdem bleibt die von den Böllern verursachte Luftverschmutzung leider bestehen, da es in diesen Tagen weder windig ist noch regnet.
Ist es nicht endlich an der Zeit, Böller und Feuerwerkskörper ganz zu verbieten?
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Mängelmelder Service-Team
- Geokoordinaten
- 50.883760160079, 11.610814394295
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#16127-2024" wurde gemeldet.
Sehr geehrte/r Mangelmelder/in, vielen Dank für Ihren Hinweis zu der Problematik der vorzeitigen Verwendung von Feuerwerkskörpern vor Silvester. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist gesetzlich auf den 31. Dezember und den 1. Januar beschränkt. Jegliche Nutzung davor ist grundsätzlich nicht gestattet und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Auch der Abverkauf von Feuerwerk findet regulär erst ab dem 28. Dezember statt. Allerdings liegt es an den Käufer:innen, diese auch erst zu Silvester zu zünden. Um die unerlaubte Böllerei zu reduzieren und die Sicherheit sowie das Wohlbefinden unserer Bürger:innen zu gewährleisten, setzt die Stadt folgende Maßnahmen um: -> Verstärkte Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei: Gemeinsam mit der Polizei führen wir verstärkte Kontrollen durch, insbesondere in Wohngebieten und an öffentlichen Plätzen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Aktute Meldungen von Lärmbelästigung oder sicherheitsrelevante Vorfälle sind jederzeit über die LPI Jena möglich. -> Informationskampagnen, auch in den Sozialen Medien: Wir informieren die Bevölkerung über die rechtlichen Bestimmungen und die negativen Folgen vorzeitigen Feuerwerks. Ziel ist es, das Bewusstsein für die Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt zu schärfen und gegenseitige Rücksichtnahme zu fördern. Bei weiteren Fragen oder Hinweisen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Mängelmelder-Team
Der Status des Mangels "#16127-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
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