Beschreibung des Mangels
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit mehreren Tagen schläft eine Person in einem Wohnmobilaufbau auf einem geparkten Fahrzeug. Dies erweckt den Eindruck eines dauerhaften Aufenthalts an dieser Stelle.
Nach § 12 Abs. 4a StVO ist das Übernachten in einem Fahrzeug grundsätzlich erlaubt, wenn es der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient. Allerdings kann längeres Campieren im öffentlichen Raum gegen kommunale Satzungen oder das Landesrecht verstoßen. Insbesondere in Jena könnte dies unter das Verbot des Wildcampens fallen, sofern kein ausgewiesener Stellplatz genutzt wird.
Wir bitten daher um eine Prüfung, ob hier ein Verstoß vorliegt und gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Ein Anwohner
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
- Geokoordinaten
- 50.931917697361, 11.569929469481
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#16552-2025" wurde gemeldet.
Der Status des Mangels "#16552-2025" wurde von "Gemeldet" zu "In Bearbeitung" geändert.
In Bearbeitung
Guten Tag, bei mehreren Vor-Ort-Kontrollen durch den Fachdienst Kommunale Ordnung konnten keine Personen festgestellt werden, die in dem parkenden Fahrzeug übernachten. Es gab auch keinerlei Anzeichen dafür, dass das Fahrzeug als dauerhaufter Aufenthaltsort genutzt wird. FD Kommunale Ordnung - Team ZEVD
Der Status des Mangels "#16552-2025" wurde von "In Bearbeitung" zu "Geschlossen" geändert.
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