Beschreibung des Mangels
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsüberwachung
- Geokoordinaten
- 50.914706661602, 11.575887307946
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#16643-2025" wurde gemeldet.
Sehr geehrter Mitteiler, dieser Umstand ist der Ordnungsbehörde bekannt. Der PKW wird durch uns monatlich kontrolliert. Aufgrund rechtlicher Vorgaben ist jedoch eine Sicherstellung des Fahrzeuges nicht möglich. Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung unterliegen ebenfalls der Kraftfahrzeugsteuer, solange sie sich im Inland befinden. Sie sind allerdings regelmäßig nach § 3 Nr. 12 oder Nr. 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) oder aufgrund von internationalen Abkommen (z.B. bilaterale Kraftfahrzeugsteuer-Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) bei einem Aufenthalt bis zu einem Jahr von der Besteuerung ausgenommen bzw. von der Steuer befreit. Und: In Deutschland dürfen Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, vorübergehend am Straßenverkehr teilnehmen. Dies ist bis maximal 1 Jahr zulässig. Hier bitten wir um Verständnis, dass sich dieses Verfahren noch bis zum Dezember 2025 hinziehen wird. Mit freundlichen Grüßen Ihre Verkehrsüberwachung
Der Status des Mangels "#16643-2025" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
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