Ablage von Baumaterial (Bauzäune, Betonständer für Bauzäune, Holzplanken) in geschützem Landschaftsbestandteil. Befahren des geschützen Landschaftsbestandteiles mit Fahrzeugen zur Ablage des Baumateriales. Beschädigung der Pflanzen und des Bodens.
Interessant wäre, was dort von wem und in wessen Auftrag im Schutzgebiet während der Schonzeiten eigentlich gebaut wird. Liebes Mängelmelderteam können Sie das vielleicht in Erfahrung bringen?
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Interessant wäre, was dort…
PermalinkInteressant wäre, was dort von wem und in wessen Auftrag im Schutzgebiet während der Schonzeiten eigentlich gebaut wird. Liebes Mängelmelderteam können Sie das vielleicht in Erfahrung bringen?
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 05.05.2025 - 13:47