#17673-2025

Beschreibung des Mangels

An der Kreuzung Am Friedensberg/Schroeterstraße steht am der bergabführenden Straße das Verkehrszeichen „Kreuzung oder Einmündung von rechts“ (Zeichen 102 StVO), das auf eine „rechts vor links“-Regelung hinweist. Die von rechts einmündende Straße ist jedoch baulich deutlich untergeordnet, da sie nur über eine abgesenkte Bordsteinkante an die Straße anschließt.

Nach geltender Rechtslage und Rechtsprechung (z. B. OLG Hamm, Az. 27 U 55/90; BGH VI ZR 222/76) gelten Straßen mit abgesenktem Bordstein nicht als gleichrangig, sodass hier kein „rechts vor links“ besteht. Die aktuelle Beschilderung ist daher irreführend und könnte zu gefährlichen Situationen führen, insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmer oder Radfahrende.

Ich bitte darum, die Beschilderung zu überprüfen und ggf. zu entfernen oder anzupassen, um eine verkehrssichere und regelkonforme Situation herzustellen.

Vielen Dank für Ihre Prüfung und Unterstützung!

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Gemeldet
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.928111232176, 11.569208997259

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#17673-2025" wurde gemeldet.

Kommentare

Gleiches Problem vom Volksbad kommen in Grietgasse Richtung Post.
Grietgasse hat aus Richtung Ost jetzt Vorrang (rechts vor links) obwohl abgesenkter Bordstein vorhanden.

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