Beschreibung des Mangels
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
- Geokoordinaten
- 50.927054329532, 11.587819701369
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#19338-2025" wurde gemeldet.
Bitte konkretisieren Sie Ihre Mangelmeldung! Wo genau stehen Fahrräder, die Durchgänge erheblich versperren? Im Bereich Ihrer gesetzten Markierung besteht ein bis zu 6,50 breiter Fußweg, gemessen zwischen Haltestellenbereich und Hauswand. Zudem bestehen hier gemischte Eigentumsverhältnisse. Zum Teil ist der Gehweg öffentlicher zum Teil privater Grund. Bitte antworten Sie innerhalb dieses Mangels. Bilder gerne an ---> maengelmelder@jena.de senden. Vielen Dank.
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Siehe Bilder. Ein Kontrolle vor Ort ergab keinen Handlungsbedarf. Es werden nur wenige Fahrräder außerhalb von Fahrradständer abgestellt. Dies ist z. B. an Laternen grundsätzlich zulässig! Behinderungen oder Einschränkungen, insbesondere das Bodenleitsystem für Blinde und seheingeschränkte Personen ist frei. Zusatzinformation: Der Fachdienst Kommunale Ordnung der Stadt Jena entfernt Fahrräder grundsätzlich nur, wenn diese eine Gefahr darstellen, Wege versperren und eine Umsetzung nicht möglich ist oder wenn offensichtlich ist, dass es sich um ein Schrottfahrrad handelt, an dem das Eigentum bewusst aufgegeben wurde.
Der Status des Mangels "#19338-2025" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
Kommentare
Man könnte es sich ja…
PermalinkMan könnte es sich ja einfach mal anschauen. Die Durchwegungen von der Haltestelle in Richtung Markt, WG CZ usw. Fahrräder haben an Lichtmasten nichts zu suchen wenn sie andere BEHINDERN
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 03.12.2025 - 15:11
Es steht doch dort,
Permalinkdass der Melder es bitte konkretisieren soll. Das ist zumutbar. Oder wer ist mit "man" gemeint? Bei 6,50 Metern Gehwegbreite ist nicht jedes Fahrrad eine Behinderung. Es gibt keine Abstellverbote für Fahrräder an Lichtmasten.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 04.12.2025 - 10:24
Gegenseitige Rücksichtnahme…
PermalinkGegenseitige Rücksichtnahme hilft auch hier,
denn grundsätzlich dürfen Sie sowohl auf Gehwegen als auch in Fußgängerzonen Ihr Fahrrad abstellen. Das Parken von Fahrrädern zählt zum sogenannten Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen. Ein größeres Problem ist eher die Verfügbarkeit geeigneter Fahrradständer, da die ganzen neuen SUV-E-Bikes mit ihren breiten Reifen nicht in die alten Ständer passen.
Mein Vorschlag wäre einige Parkflächen für Autos in Fahrradparkflächen umzuwandeln und gleich noch mit ordentlichen Bügeln zum Anschließen zu versehen.
Gespeichert von Bio*Fahrrad*Fahrer (nicht überprüft) am Do., 04.12.2025 - 14:28