Beschreibung des Mangels
Bitte um Änderung der Bauweise neuer Gehwege/Ampelübergänge
Mir ist aufgefallen, dass an vielen der neuen Ampelübergänge, wie in der Karte markiert oder auch Löbdergraben/Steinweg, ein nur sehr schmaler Bereich der Bordsteinkante barrierefrei gestaltet wird. Das bedeutet, mit dem Fahrrad kommt man gut zielend auf die andere Seite, sobald man mit Fahrrad+Anhänger fährt, wird es aber schon schwierig. Ganz zu schweigen von Kinderwägen oder Rollatoren oder gar Rollstühlen…
Warum wird nicht der gesamte Übergangsbereich ohne Kante und damit barrierefrei gestaltet? Ich weiß, das ist ad hoc schwer zu lösen, sollte aber bei der Planung der neuen Übergänge Berücksichtigung finden.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Tiefbau Stadtraum - Sekretariat
- Geokoordinaten
- 50.930058546683, 11.590981672031
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#19459-2025" wurde gemeldet.
Sehr geehrter Mängelmelder, die Stadt ist bei der Neuerrichtung von Straßenquerungen an Lichtsignalanlagen an die DIN 18040-3 gebunden. Diese Norm ist in Deutschland die maßgebliche Grundlage für barrierefreies Bauen, Planen und Wohnen. Sie dient insbesondere dazu, Querungsstellen für sehbehinderte Menschen einheitlich und sicher zu gestalten. Ziel der DIN 18040-3 ist es gemäß § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), bauliche Anlagen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich barrierefrei auszuführen. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen alle Bereiche ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe erreichen und nutzen können. Aus diesem Grund schreibt die Norm bei Gehwegen (auch bei Freigabe für den Radverkehr) differenzierte Bordhöhen von 0 und 6 cm, jeweils nebeneinander, vor. Der 6-cm-Bord ist für sehbehinderte Menschen wichtig, da fehlende Bordsteine ihre Orientierung erschweren und ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Bereich mit Nullabsenkung, der für Mobilitätseingeschränkte und Radfahrende optimal ist, muss mit einem Sperrfeld für Sehbehinderte gesichert werden. So ist die Querungsstelle insgesamt barrierefrei. Da es in Jena nur sehr wenige reine Bordsteinradwege (ohne Fußverkehr) gibt – bei denen ein durchgehender Nullbord vorgesehen würde – gilt in der Regel die genannte Aufteilung der Bordabsenkung. Für Radfahrende kann dies gegenüber dem früheren Zustand eine Verschlechterung des Fahrkomforts bedeuten. Diese Änderung ist jedoch nicht vermeidbar. Die DIN ordnet den Fahrkomfort ausdrücklich der Sicherheit blinder und sehbehinderter Menschen unter. Fahrradverkehr, der auf Gehwegen nicht oder nur nachgeordnet zugelassen ist, wird dabei nicht berücksichtigt. Dass dadurch Engstellen an Bordabsenkungen oder andere potenzielle Gefährdungen entstehen können, nimmt die Norm bewusst in Kauf. Sollten sich noch weitere Frage ergeben, bitten wir Sie, sich an die Stadtverwaltung Jena, Fachdienst Mobilität (E-Mail-Adresse: verkehr@jena.de) zu wenden. Vielen Dank Kommunalservice Jena, GB Tiefbau und Stadtraum
Der Status des Mangels "#19459-2025" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
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