Beschreibung des Mangels
Leider besteht der Mangel nach dem Schließen der ersten Mangelmeldung noch immer.
Abgestellte Baumaschine Mit der verklebten Fahrertür ist der Radlader nicht verkehrstauglich. Er stellt eine Gefahr für spielende Kinder dar.
Nach Paragraph 3 Absatz 1 KrWG i. V. m. Paragraph 3 Abs. 2. dürfte es sich um Abfall handeln.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsüberwachung
- Geokoordinaten
- 50.968556162242, 11.62545912549
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#20407-2026" wurde gemeldet.
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Sehr geehrter Melder, die Nutzung von Baumaschinen im Straßenverkehr erfordern die strenge Einhaltungen verschiedener rechtlicher und sicherheitstechnischer Vorgaben. Eine gründliche Vorbereitung und Kenntnis der Vorschriften der StVO und StVZO sind unerlässlich. Vorliegend jedoch von Abfall zu sprechen, ist hier als abwegig zu bezeichnen. Wir danken für die Information und werden die Kollegen der Stadtinspektion mit einer Kontrolle beauftragen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Verkehrsüberwachung
Der Status des Mangels "#20407-2026" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
Kommentare
Das man seine Kinder…
PermalinkDas man seine Kinder sensibilisiert nicht auf oder an Baumaschinen zu spielen ist ja wohl selbst erklärend, egal ob die Tür zugeklebt ist oder nicht. Was hat aber der Paragraph mit dem Abfall und der Radlader miteinander zu tun? Sprechen Sie doch einfach mal die Bautruppe vor Ort an, wenn Sie sich durch das Baugerät gestört fühlen.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 18.03.2026 - 06:35