#20407-2026

Beschreibung des Mangels

Leider besteht der Mangel nach dem Schließen der ersten Mangelmeldung noch immer.
Abgestellte Baumaschine Mit der verklebten Fahrertür ist der Radlader nicht verkehrstauglich. Er stellt eine Gefahr für spielende Kinder dar.
Nach Paragraph 3 Absatz 1 KrWG i. V. m. Paragraph 3 Abs. 2. dürfte es sich um Abfall handeln.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsüberwachung
Geokoordinaten
50.968556162242, 11.62545912549

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#20407-2026" wurde gemeldet.

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Sehr geehrter Melder, die Nutzung von Baumaschinen im Straßenverkehr erfordern die strenge Einhaltungen verschiedener rechtlicher und sicherheitstechnischer Vorgaben. Eine gründliche Vorbereitung und Kenntnis der Vorschriften der StVO und StVZO sind unerlässlich. Vorliegend jedoch von Abfall zu sprechen, ist hier als abwegig zu bezeichnen. Wir danken für die Information und werden die Kollegen der Stadtinspektion mit einer Kontrolle beauftragen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Verkehrsüberwachung

Der Status des Mangels "#20407-2026" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

Kommentare

Das man seine Kinder sensibilisiert nicht auf oder an Baumaschinen zu spielen ist ja wohl selbst erklärend, egal ob die Tür zugeklebt ist oder nicht. Was hat aber der Paragraph mit dem Abfall und der Radlader miteinander zu tun? Sprechen Sie doch einfach mal die Bautruppe vor Ort an, wenn Sie sich durch das Baugerät gestört fühlen.