Beschreibung des Mangels
In der Dresslerstraße befindet sich schon seit Monaten eine große Baustelle. Jetzt ist auch ein Baukran aufgestellt worden. Der Verkehr ist durch Absperrungen und Halteverbote stark eingeschränkt. Niemand weiß jedoch, wer dort baut und was gebaut wird. Nach Thüringer Bauordnung, § 11, Abs. 3 soll ein Informationsschild vorhanden sein: "Bei der Ausführung nicht verfahrensfreier Bauvorhaben hat die Bauherrschaft an der Baustelle ein Schild, das die Bezeichnung des Bauvorhabens und die Namen und Anschriften der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers, der bauleitenden Personen und der Unternehmerinnen oder Unternehmer für den Rohbau enthalten muss, dauerhaft und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar anzubringen."
Weder Bauherr noch die Stadtverwaltung hat es bisher für notwendig befunden, dieser Gesetzesbestimmung nachzukommen und ein Bauschild anzubringen. Es wäre zu wünschen, dass dies baldmöglichst geschieht, damit Anlieger und andere Betroffene im Bedarfsfall wissen, wer hier der zuständige Ansprechpartner ist.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- In Bearbeitung
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.921086763139, 11.601675340862
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