#20585-2026

Beschreibung des Mangels

Der Weg von der Camburger Straße in Richtung Eisenbahnunterführung "Obi/Wertstoffhof" an der Tankstelle vorbei, wirft bei mir Fragen auf. Von Seite der Camburger Str steht ein Fussgängerschild, von Seite der Unterführung zur Camburger Str (beim Mülleimer) steht kein Schild. Radfahrer*innen benutzen den Weg in beide Richtungen. Was ist erlaubt und was nicht? Durch die Unterführung dürfen scheinbar die Radler*innen, aber meiner Meinung nach müssen sie dann über den Platz bei der Tankstelle und nicht auf den Fußweg fahren. Bitte Klarheit schaffen.
Dankeschön 🚴‍♀️🚶‍♀️

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.942404403136, 11.598084080998

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#20585-2026" wurde gemeldet.

Die Kommentarfunktion wurde deaktiviert.

Vielen Dank für den Hinweis. Aktuell ist dieser Weg nicht offiziell für den Radverkehr geöffnet. Nur der durch Vorschriften gedeckte Personenkreis (Kinder bzw. Eltern) darf dort verkehren. Der Bereich wird jedoch in naher Zukunft komplett umgestaltet und steht dann sowohl Fußgängern als auch Radfahrern zur Verfügung. FD Mobilität

Der Status des Mangels "#20585-2026" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

Kommentare

nach der Logik dürften Sie auch mit einem 40-Tonner auf dem Gehweg herumdüsen, so lange Sie Rücksicht nehmen.

Vielmehr wird mit der Meldung auf eine inkonsistente Beschilderung hingewiesen.
In der Unterführung ist die Fläche ein gemeinsamer Geh- und Radweg und die Fläche setzt sich westlich davon nahtlos fort.
Handelt es sich nun um einen Gehweg bis zur signalisierten Querung an der Camburger Straße?

Allein dass die Frage aufkommt, zeigt doch, dass die bestehende Regelung unklar ist. Wenn eine Regelung unklar ist (ist es ein Gehweg oder weiterhin ein Geh- und Radweg?), so sind klarstellende Verkehrszeichen anzubringen.
Derartige Klarstellungen sind besonders oft bei Gehwegen nötig. Denn eigentlich ergibt sich die Eigenschaft "Gehweg" schon aus der Gestaltung der Straße. Kaum ein Gehweg ist mit VZ.239 "Gehweg" beschildert. Aus gutem Grund: wir hätten einen endlosen Schilderwald.
Aber dort, wo die Regelung gerade nicht mehr eindeutig ist, wo z.B. ein Geh- und Radweg endet, ist es geboten, klarstellende Verkehrszeichen anzuordnen. In diesem Fall sollte in der Tat in Höhe der Drängelgitter zur Tanke ein VZ.239 für den Weg nach links abgehend angeordnet werden.
Anzunehmen ist eher, dass das Thema überhaupt nicht gelöst wird, weil man lieber Radverkehr auf schmalen Wegen duldet, als sachgerechte Lösungen (wie Trennung von Fuß- und Radverkehr!) zu verfolgen. Schade.