Beschreibung des Mangels
Geh- und Radweg sind mit jeweils 1,5m zu schmal, um die Voraussetzungen für die Anordnung von Zeichen 241-30 zu erfüllen. Nordwärtsfahrende Radfahrer werden im Begegnungsfall durch südwärtsfahrende Radfahrer gezwungen, auf den Gehweg auszuweichen.
vgl. VwV-StVO, Nummer II (Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)) zu §2 Absatz 4; Randnummer 37:
"Voraussetzung für die Anordnung ist, dass
a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt; [...]"
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.898715937918, 11.588687896729
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Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 03.11.2020 - 21:54