#4410-2020

Beschreibung des Mangels

Geh- und Radweg sind mit jeweils 1,5m zu schmal, um die Voraussetzungen für die Anordnung von Zeichen 241-30 zu erfüllen. Nordwärtsfahrende Radfahrer werden im Begegnungsfall durch südwärtsfahrende Radfahrer gezwungen, auf den Gehweg auszuweichen.

vgl. VwV-StVO, Nummer II (Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)) zu §2 Absatz 4; Randnummer 37:
"Voraussetzung für die Anordnung ist, dass
a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt; [...]"

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.898715937918, 11.588687896729

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Danke für den Hinweis, wir werden uns in nächster Zeit darum kümmern.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4502-2020, die neue ID ist: #4410-2020.

Kommentare

Ihr Kommentar wurde entfernt. Bitte beachten Sie unsere Regeln hinsichtlich Respekt und Sachlichkeit. Vielen Dank! Ihr Mängelmelder-Team

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.