Beschreibung des Mangels
Auf der gesamten Schützenhofstr. ist durch die Stadtverwaltung einseitiges, streckenweises zweiseitiges Parken auf Straße und Bürgersteig zugelassen. Hierdurch ist der Straßenraum so eng, dass Fahrräder nicht mit den notwendigen Sicherheitsabstand von 1,5 m überholt werden können. Da insbesondere bei den Strecken bergauf dennoch ständig ohne Einhaltung des Sicherheitsabstandes überholt wird, sollte die Stadtverwaltung überlegen, dies dort explizit durch das neue Verkehrszeichen 277.1 zu untersagen und das dann auch zu kontrollieren.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.94488757486, 11.593784093857
Kommentare
Bevor man Verkehrszeichen…
PermalinkBevor man Verkehrszeichen 277.1 fordert sollte man sich fragen, wenn man selbst nur Schrittgeschwindigkeit fährt, ob es dann wirklich das große Problem darstellt, wenn Autofahrer vorsichtig überholen auch wenn die 1,50m nicht eingehalten werden können. Die Radfahrer, die einen mit tlw. 40 entgegenkommen haben scheinbar kein Problem damit. Bzw. kann man schnellere Fahrzeuge, wenn man sich in den Einmündungen rechts hält, auch vorbeiziehen lassen.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 17.01.2022 - 19:01
StVO
PermalinkNennen Sie es konservativ, aber das Einhalten der StVO zum Schutz aller Beteiligten erscheint mir doch im Zielbereich der Verwaltungsarbeit zu liegen.
Gespeichert von B. Lehr (nicht überprüft) am Do., 27.01.2022 - 11:50