Beschreibung des Mangels
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsüberwachung
- Geokoordinaten
- 50.929050886695, 11.575523614883
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Bitte melden Sie keine Mängel doppelt. Vielen Dank! Der Mangel wird unter #7433-2022 bearbeitet. Kommentare und Anmerkungen zum Mangel platzieren Sie bitte direkt darunter.
Ihr Mängelmelder-Team
Sehr geehrter Melder,
da es sich hier aber auch um eine Störung handelt, welche unmittelbar mit dem Abstellen eines Fahrzeuges vor bzw. gegenüber einer Grundstücksein- oder -ausfahrt gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO handelt, hat der betroffene Eigentümer sein Verlangen bei der Behörde persönlich oder telefonisch anzuzeigen. Er kann leider nicht darauf Vertrauen, dass die Behörde hier im eigenen Ermessen tätig wird, da das nach der Rechtsprechung dafür nicht vorgesehen ist.
Das Schutzbedürfnis und damit auch die Anwendbarkeit des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO ist dort zu verneinen, wo nach Sinn und Zweck der Vorschrift eine Beeinträchtigung der geschützten Interessen nicht in Betracht kommen, so zum Beispiel dass der Berechtigte vor seiner eigenen Ausfahrt steht oder gar Dritten gestattet.
Es wird somit seitens der Ordnungsbehörde immer wieder darauf hinzuweisen sein, dass Maßnahmen zur Beseitigung von Fahrzeugen vor Grundstücksein- und -ausfahrten, nur auf Verlangen des Besitzers durchgeführt werden können.
Wir bitten um Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Verkehrsüberwachung
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #7435-2022, die neue ID ist: #7326-2022.
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