Beschreibung des Mangels
Auf der Bertold-Brecht-Straße, Einmündung Oßmaritzer Straße gilt zwar die "Rechts-vor-links-Regel". Allerdings ist aufgrund parkender Autos und der dortigen Längsneigung die Sicht so sehr eingeschränkt, dass es immer wieder zu Gefahrensituationen kommt (während der Fotoaufnahme wäre es beinahe zu einem Unfall gekommen). Zumal u. a. bei Dunkelheit Radfahrer ohne Licht erst viel zu spät zu sehen sind und aufgrund des Gefälles mit erhöhter Geschwindigkeit dort herunter gefahren kommen.
Da zudem die Busse der Buslinien 12 (JNV) und 490 (JES) dort abbiegen, wäre es doch zu prüfen, die dortige Vorfahrtsregelung zu ändern, indem eine abbiegende Hauptstraße durch entsprechender Fahrbahnmarkierung und Beschildeung deutlich gemacht wird.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.892604616873, 11.580656289989
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Der Gesetzgeber sagt, in einer Tempo 30-Zone soll grundsätzlich die Vorfahrtsregelung "Recht vor Links" gelten. Die einzige Ausanahmeregelung für den ÖPNV (Bus) sieht auch keine als gefährlich eingestufte abknickende Vorfahrtsstraße vor. Ihrem Anliegen kann daher nicht entsprochen werden.
FD Mobilität
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #7849-2022, die neue ID ist: #7739-2022.
Kommentare
ZONE 30
PermalinkDort ist eine Tempo 30 Zone, so dass es keine "Hauptstraße" (heißt heutzutage Vorfahrtsstraße) geben kann! Einfach langsam fahren und ordentlich gucken!
Gespeichert von John Doe (nicht überprüft) am Do., 17.03.2022 - 16:34