Beschreibung des Mangels
Am 1. September 2022 ist bundesweit die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft getreten. Gemäß § 11 EnSikuMaV ist der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Zahlreiche gewerbliche Betriebe und öffentliche Einrichtungen in der Stadt Jena, u.a. das Einkaufszentrum "Wiesencenter", verstoßen wiederholt gegen diese Bestimmung.
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
- Geokoordinaten
- 50.932047118779, 11.594052314758
Kommentare
Insbesondere die angesproche…
PermalinkInsbesondere die angesproche Lichtverschmutzung durch das "Wiesencenter" ist so nahe an einem Biotop des Saaleufers dringend zu überdenken.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 19.09.2022 - 15:21