#1403-2019

Beschreibung des Mangels

Fehlende Markierung einer Radverkehrs- und Fußgängerfurt:
Die parallel zur Hauptstraße verlaufende Radverkehrsführung als Gehweg mit Radverkehrsfreigabe wird nach Querung der Mühlenstraße ich gleicher Weise fortgesetzt. Darum ist eine entsprechende Furt zu markieren und die Haltelinie vor die Furt zu verlegen.
Mit Blick auf das neuerdings erlaubte Linksabbiegen von der Kahlaischen in die Mühlenstraße sollte stadteinwärts die Anbringung von Zeichen 138 plus Zeichen 1000-11 geprüft werden.

vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §9 Absatz 2; Randnummer 4:
"Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist."

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsleiteinrichtungen, Parkraum, Graffitientfernung
Geokoordinaten
50.916122816924, 11.578187048435

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Die Freigabe des Radverkehrs auf dem Gehweg wird zurück genommen, weil der Gehweg zu schmal ist (weniger als 2,50 m). Eine Markeirung muss daher nicht aufgetragen werden.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #1477-2019, die neue ID ist: #1403-2019.

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