#322-2018

Beschreibung des Mangels

Beim fahren in das Gewerbegebiet Göschwitz endet der Radweg jeweils mit einer markierten Linie am, farblich markierten Fußweg. Leider ist dieser nicht entsprechend beschildert und somit auch kein Radweg mehr. Rechtlich muß ich die Fahrbahn benutzen, werde aber von den Autofahrern durch Hupen, dichtes Vorbeifahren oder Beschimpfung darauf hingewiesen den Fußweg zu nutzen.
Eine eindeutige Markierung/Beschilderung hilft hier.

Details des Mangels

Kategorie
Sonstiges
Status
Geschlossen
Abteilung
Mängelmelder Service-Team
Geokoordinaten
50.888374403961, 11.595832228677

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Hhier gilt § 2 Abs. 4 StVO: eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.

Die Benutzungspflicht musste wegen mangelnder Breite der Verkehrsanlage aufgehoben werden, das Benutzungsrecht leitet sich aus der unterschiedlichen Farbmarkierung des Belages ab.

Der Mangel #322-2018 wurde migriert.

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