#3695-2020

Beschreibung des Mangels

Errichtung Einer Fahrradparkanlage vor unserem Haus Lutherstr.79 ohne jegliche vor Info.Somit ist der Rechtsweg eines Widerspruchs nicht möglich.
Die Anlage direkt zu etablieren und dadurch jegliche Demokratische Gegenmassnahme von Ihnen zu verhindern ist schlicht nicht korrekt.MFG der HAUSEIGENTÜMER

Details des Mangels

Kategorie
Sonstiges
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverwaltung Mitte
Geokoordinaten
50.9291204, 11.5746287

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrter HAUSEIGENTÜMER,

die Lutherstraße wurde vor einigen Jahren grundhaft erneuert. Da es sich um eine beitragspflichtige Baumaßnahme handelte wurden die Grundstückseigentümer umfassend informiert und deren Belange (z.B. Grundstückszufahrten und -zugänge) in der Planung berücksichtigt. Es wurden die Fahrbahn, beidseitige Fußwege und vor Ihrem Haus ein Parkstreifen angelegt. Bei dem Parkstreifen handelt es sich um einen Teil der öffentlichen Straße, an dem Sie, trotz Erhebung von Straßenausbaubeiträgen keine Rechte erworben haben. Grundsätzlich kann eine Kommune die Teile der in ihrer Baulast befindlichen Straße so organisieren, wie sie es im Sinne der Daseinsvorsorge für geboten hält. Wenn nun also aus dem Stellplatz für einen PKW Abstellmöglichkeiten für 10 Fahrräder entstehen und diese dann nicht mehr den Fußweg blockieren, sehen wir nicht, wodurch Anlieger in Ihren Rechten beeinträchtigt sein könnten und ihnen deshalb ein Rechtsbehelf eröffnet werden müsste.  Als Nebeneffekt haben sich für die Ausfahrt aus Ihrem Grundstück noch die Sichtverhältnisse verbessert.

Mit freundlichen Grüßen

J. Henning

SGV Straßenverwaltung

 

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #3787-2020, die neue ID ist: #3695-2020.

Kommentare

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