#5237-2021

Beschreibung des Mangels

Während die erste Grundstückszufahrt des hiesigen Autohauses durch eine entsprechende Leitlinie klar als untergeordnete Einmündung gekennzeichnet ist (linke Bildhälfte), ist diese Markierung an der folgenden Zufahrt nicht vorhanden (rechte Bildhälfte).
Handelt es sich bei der zweiten Ausfahrt tatsächlich um eine öffentliche Straße und folglich um eine Einmündung mit Rechts-vor-links-Regelung oder auch um eine untergeordnete Grundstücksausfahrt?

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.89981177651, 11.585192978382

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

1. Das ist ein Privatgrundstück.

2. Verkehrszeichen (Z. 205, 206, 306 usw) regeln die Vorfahrt -  nicht irgendwelche Markierungen.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #5329-2021, die neue ID ist: #5237-2021.

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