#832-2019

Beschreibung des Mangels

Gehweg führt bei Baustelle direkt auf die Fahrbahn. Keinerlei Schutz für Fußgänger, kein Hinweisschild die andere Seite zu nutzen, keine Überweg.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.926166106522, 11.582067717354

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Die Baustelle  existiert schon seit etwa zwei Jahren. Sie ist ab der Kreuzung Ernst-Haeckel-Platz sehr gut zu sehen und auch die Gehwegsperrung ist von dort aus bereits zu erkennen, so dass man im Schutz der Lichtzeichenanlage bei Bedarf die Fahrbahnseite wechseln kann. Wozu dann noch Schilder aufstellen?

Aus der Gegenrichtung beginnt die Gehwegabsperrung in Höhe der Fußgängerquerungshilfe. Auch hier muss der erforderliche Gehwegwechsel nicht angezeigt werden, da die Querungshilfe unmittelbar daneben vorhanden ist. Es gibt einfach keine Alternativen auf die Fußgänger hingewiesen werden müssen.

Die Absperrung der Baustelle aus Richtung Ernst-Haeckel-Platz mit einer Absperrscharanke ist in derTat nicht vorhanden und muss aufgestellt werden. Das ist inzwischen von der Straßenverkerhsbehörde veranlasst worden.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Der Mangel #832-2019 wurde migriert.

Kommentare

Zustand immer noch gleich. Menschen laufen auf der Straße werden gefährdet durch Autos. Kein Schild. Keine Alternativen Wege.

Laut den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) ist dem Fußgängerverkehr „besondere Sorgfalt zu widmen.“[1] So darf „die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer im Bereich von Arbeitsstellen nicht beeinträchtigt werden. Auf Sehbehinderte (Blinde), Rollstuhlfahrer und Kinder ist besondere Rücksicht zu nehmen. Geh- und Radwege sind nach Möglichkeit weiterzuführen, ggf. über Notwege [...]. Ist dies nicht möglich, so ist die Einrichtung von Überquerungshilfen (z.B. Fußgängerüberweg) zu prüfen und ggf. anzuordnen.“[2][3] Notwege sind „über Grünstreifen, Parkstreifen oder die Fahrbahn angelegte“ Wegeführungen auf der gleichen Straßenseite und sie haben Vorrang vor der Einrichtung einer Querungsanlage mit Wegeführung auf der gegenüberliegenden Straßenseite.[4]

Die Entscheidung darüber, ob eine Baustellen-Umgehung in der Breite evtl. bis auf die Mindestbreite reduziert werden muss, unterliegt einem Abwägungsprozess. Auf der anderen Seite der Waage befinden sich die verbleibenden Wegebreiten für den Kraftfahrzeugverkehr. Diese sind zwar zahlenmäßig deutlich größer, dürfen aber nach den Grundsätzen der Straßenverkehrs-Ordnung nicht schwerer wiegen [64], d.h. auch dem Kraftfahrzeugverkehr sind neben Baustellen Einschränkungen im Verkehrsfluss zuzumuten.

„Auch bei verkehrsreichen Straßen werden Umwege von mehr als 50 m kaum angenommen.“[76] Diese Aussage ist noch heute aktuell, sie ist aber in keiner gültigen Richtlinie verankert. Die Fragestellung ist bezüglich der notwendigen Abstände von Querungsanlagen brisant und natürlich in Baustellenbereichen ebenso relevant (siehe auch: Zusätzlicher Regelbedarf).

Nach den „Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen EFA“ sollen Baustellen „auf derselben Straßenseite zu umgehen sein.“[77] In den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen wird für die Ausfertigung von verkehrsrechtlichen Anordnungen eine großräumige Beschreibung der Örtlichkeit vorausgesetzt.[78] Hier müsste also im Verkehrszeichenplan erkennbar sein, ob eine vorgesehene Umleitung des Fußverkehrs überhaupt begründbar ist und wenn ja, welche Maßnahmen wie z.B. die Einrichtung von Querungsanlagen dazu erforderlich sind.

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