#8604-2022

Beschreibung des Mangels

Gemäß Verkehrsschild VZ 209-30 ist in Fahrtrichtung stadteinwärts ein abbiegen nach links in die Hermann-Löns-Straße von der Rudolstädter Straße nicht erlaubt. Hier ist die vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus. Ich fahre diese Strecke täglich zur gleichen Zeit. Von 10 Autos biegen dort weiterhin 9! Autos verbotswidrig nach links ab. Es sollten hier verstärkt Kontrollen stattfinden. Besonders im Zeitraum von 5:00 Uhr bis 6:00 Uhr. In dieser Zeit biegt so gut wie jedes Fahrzeug dort nach links ab. Fahrzeugführer, welche ordnungsgemäß geradeaus fahren werden durch solche unbelehrbaren Menschen ständig zum Bremsen oder sogar Anhalten genötigt, da diese trotz Gegenverkehr nach links abbiegen möchten und daher den rückläufigen Verkehr stören und behindern. Vielleicht sollte man dennoch hier ein nach links abbiegen durch Poller verhindern oder das Verkehrsschild VZ 209-30 abbauen, da sich dort sowieso niemand an dieses Verkehrsschild hält. Belassen sollte man diese Situation wie sie aktuell ist auf keinen Fall.

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.907020061777, 11.576708078483

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Die momentan vorhandene Beschilderung bleibt bestehen, da Sie an dieser Stelle notwendig ist. Die Kontrolle obliegt der Polizei und wir leiten den Hinweis dementsprechend weiter. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #8714-2022, die neue ID ist: #8604-2022.

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