Geschlossen

#9345-2022  Sonstiges

Am Zaun steht ein verlassenes Fahrrad. Nach dem Bewuchs zu urteilen, schon mindestens ein halbes Jahr. Es wurde bereits von Ordnungskräften bemerkt und mit einer Banderole mit Aufforderung zum Entfernen versehen. Man beachte die gesetzte Frist: bis 18.02.2023 darf es noch stehen bleiben! Also noch weitere volle 4 Monate Schrott im öffentlichen Raum - oder ist es ein Schreibfehler?

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