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<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>

<p>ich kann Ihr Antwort nicht nachvollziehen. Wer einen Baum auf einem Privatgrundstück fällt muss in der Regel ja eine Genehmigung bei Ihnen einholen und wird zur Nachforstung aufgefordert. Es waren ja auch keine Obstbäume, die hier gefällt wurden und es ist ja eine ganze Reihe von Bäumen gefällt worden. Oder hat sich das aktuell geändert? Bitte nennen Sie die Rechtsvorschriften.</p>

<p>Danke für die Rückmeldung.</p>

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