Das Z-209-30 (Geradeaus) und Zusatzzeichen Radfahrer frei bedeutet das die Radfahrer hier durch die Öffnung im Geländer auf den Rad/Gehweg fahren können, aber nicht müssen. Das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" hebt die Pflicht geradeaus zu fahren für Radfahrer auf. Radfahrer dürfen aber weiterhin geradeaus auf der Straße bleiben.
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