Vor einem Schild, das diese aufhebt, muss ein Blitzer nicht in einem bestimmten Abstand stehen. Diese Regelung geht auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart zurück (Az 4 Ss 261/11), der vom 4.07.2011 datiert.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1187
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
284
Graffiti
163
Laterne
1759
Müll
2752
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
642
Sonstiges
2114
Spielplatz/Sportanlage
293
Stadtbäume
660
Stadtgrün
720
Stadtwald/Wanderwege
962
Straße/Gehweg/Radweg
5350
Straßenreinigung/Winterdienst
876
Straßenschild
1389
Vor einem Schild, das diese…
Permalink