Vor einem Schild, das diese aufhebt, muss ein Blitzer nicht in einem bestimmten Abstand stehen. Diese Regelung geht auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart zurück (Az 4 Ss 261/11), der vom 4.07.2011 datiert.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1171
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
265
Graffiti
20
Laterne
1662
Müll
2582
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
609
Sonstiges
2017
Spielplatz/Sportanlage
279
Stadtbäume
631
Stadtgrün
668
Stadtwald/Wanderwege
894
Straße/Gehweg/Radweg
5091
Straßenreinigung/Winterdienst
858
Straßenschild
1335
Vor einem Schild, das diese…
Permalink