Wer im Besitz eines Führerscheins ist, sollte wissen, dass nur dort geparkt werden darf, wo neben dem Fahrzeug mindestens 3m Restfahrbahnbreite verbleiben. Maßgeblich ist hier die (durchgezogene) Fahrstreifenbegrenzung, die beim Passieren des parkenden Fahrzeugs nicht überfahren werden darf.
Dementsprechend ist mit der Markierung alles in Ordnung und das weiße Fahrzeug links ein Falschparker.
Statt an der Markierung etwas zu ändern oder einen Schilderwald mit idiotensicherer Doppelbeschilderung aufzubauen, wäre es wünschenswerter, wenn die Stadt Jena wesentlich konsequenter gegen Falschparker wie diesen vorgeht.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1229
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
305
Graffiti
197
Laterne
1886
Müll
2914
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
660
Sonstiges
2196
Spielplatz/Sportanlage
306
Stadtbäume
729
Stadtgrün
808
Stadtwald/Wanderwege
1036
Straße/Gehweg/Radweg
5637
Straßenreinigung/Winterdienst
896
Straßenschild
1455
Wer im Besitz eines…
Permalink