Wer im Besitz eines Führerscheins ist, sollte wissen, dass nur dort geparkt werden darf, wo neben dem Fahrzeug mindestens 3m Restfahrbahnbreite verbleiben. Maßgeblich ist hier die (durchgezogene) Fahrstreifenbegrenzung, die beim Passieren des parkenden Fahrzeugs nicht überfahren werden darf.
Dementsprechend ist mit der Markierung alles in Ordnung und das weiße Fahrzeug links ein Falschparker.
Statt an der Markierung etwas zu ändern oder einen Schilderwald mit idiotensicherer Doppelbeschilderung aufzubauen, wäre es wünschenswerter, wenn die Stadt Jena wesentlich konsequenter gegen Falschparker wie diesen vorgeht.
Wer im Besitz eines…
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