Sofern der Eichörnchenweg in Jena als öffentliche Straße klassifiziert ist, ist die Frage erlaubt, weshalb bei Vereisung das Streufahrzeug die Straße nicht bedient. Regelmäßig wenden die eingesetzten Fahrzeuge des KSJ im Einmündungsbereich Wieselweg/ Eichhörnchenweg, obwohl es offensichtlich ist, dass der Eichörnchenweg vereist ist.
Anliegerpflichten sind nur dann als Argumemt zulässig, sofern es für die Behandlung gleichgelagerter/ rechtlich vergleichbarer Straßen
eine hinreichende Erklärung gibt.
Sollte es sich aber um einen Privatweg handeln, bitte ich den Träger der Straßenbaulast zu benennen, um dort an die Verkehrssicherungspflicht zu erinnern.
Die Durchführung des Winterdienstes im Wohngebiet Fuchslöcher ist ansonsten aus hiediger Sicht nicht zu beanstanden.
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