nein, die Regelung der Vorfahrt ist so klar, wie sie es nur irgendwie sein kann!
WEnn Sie diese Einmündung erreicht haben, sind sie vorher an einem T-30-Zone-Verkehrszeichen vorbeigekommen.
Sie wissen schon: das große quadratische weiße Verkehrszeichen, bei dem eine schwarze 30 von einem breiten roten Rand umschlossen wird.
Und was gilt grundsätzlich in einer T-30-Zone? Richtig: rechts vor links.
Aus Gründen der Vollständigkeit sei noch angemerkt, dass grundsätzlich an allen Kreuzungen und Einmündungen rechts-vor-links gilt. Der §8 StVO hilft da weiter und beginnt direkt im zweiten Satz mit den Ausnahmen, wann rechts-vor-links nicht gilt. Vereinfacht: wenn ein Verkehrszeichen steht, dass andere Regelung zur Vorfahrt bewirkt.
Stehen dort andere Verkehrszeichen zur Vorfahrt? nein.
Wir fassen also zusammen: die Regelungen zur Vorfahrt an dieser Einmündung sind eindeutig und entgegen Ihrer Behauptung gerade nicht unklar.
Es gibt an dieser Einmündung keine "Missverständnisse", sondern ein Nicht-beachten der StVO aus welchen Gründen auch immer. Sei es, dass die Beschilderung an der Kreuzung erst vor 2(?) Jahren geändert wurde, sei es, dass einige Verkehrsteilnehmer die Regeln ignorieren.
So oft, wie ich dort entlang fahre, würde ich nicht von einer besonderen Häufung von Fällen der Vorfahrtmissachtung sprechen. Das ist nicht besser / schlimmer als in anderen T-30-Zonen.
nein
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